Erreichbarkeit

ERFÜLLUNGSSTATUS

Diese Website erfüllt RD 1112/2018 teilweise aufgrund von Ausnahmen und Nichtkonformitäten in den nachfolgend aufgeführten Aspekten.


NICHT ZUGÄNGLICHER INHALT

Die nachstehenden Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:

  • Nichtkonformität mit RD 1112/2018
  • Einige Kontrastaspekte erfüllen möglicherweise nicht das erforderliche Mindestverhältnis von 3:1 zu angrenzenden Hintergrundfarben
  • im betreffenden Website-Bereich. [9.1.4.11 Nicht-textlicher Kontrast]
  • Einige nicht-textliche Elemente sind möglicherweise nicht korrekt beschriftet [2.5.3 Bezeichnung im Namen] und [4.1.2 Name, Rolle, Wert]
  • Suchmaschinen suchen automatisch, ohne dass der Benutzer eine Aktion ausführen muss [3.2.2 Bei Eingabe]
  • Einige Texte in anderen Sprachen sind möglicherweise nicht korrekt gekennzeichnet [3.1.2 Sprache von Teilen]
  • Gelegentlich können Code-Bearbeitungsfehler auf einigen Webseiten auftreten. [4.1.1 Parsen]
  • Unverhältnismäßige Belastung – Nicht anwendbar.
  • Der Inhalt fällt nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Gesetzgebung.

NICHT ZUGÄNGLICHER INHALT

Diese Erklärung wurde am 30.01.2025 erstellt. Die Methode zur Erstellung der Erklärung war eine manuelle Bewertung durch AVANCEM AMB VOSTÈ S.L. (AVANNUBO). Die Barrierefreiheitserklärung wurde am 30.01.2025 überprüft und aktualisiert. Wenn Sie uns auf Links zu Websites mit Inhalten aufmerksam machen möchten, die Sie für unangemessen oder illegal halten, können Sie uns unter info@isabelpalau.com kontaktieren.


BESCHWERDEVERFAHREN

Wenn nach Einreichung einer Anfrage nach barrierefreien Informationen oder einer Beschwerde diese abgelehnt wurde, Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind oder die Antwort nicht den Anforderungen von Artikel 12.5 entspricht, kann der Betroffene Beschwerde einlegen. Eine Beschwerde kann auch eingereicht werden, wenn innerhalb von zwanzig Arbeitstagen keine Antwort erfolgt ist. Die Beschwerde kann über die Generische Instanz des Elektronischen Hauptsitzes des Ministeriums für Wirtschaft und Digitaler Transformation eingereicht werden, sowie über andere in Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das Gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen vorgesehene Optionen. Beschwerden werden von der Generaldirektion Dienstaufsicht des Ministeriums entgegengenommen und bearbeitet.


OPTIONALER INHALT

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Wenn Sie das Stylesheet überschreiben oder die Textfarbe ändern möchten, können Sie die WAI-Seite „Wie man Textgröße oder Farben ändert“ aufrufen, die auf Deutsch als „Wie man die Textgröße oder Farben ändert“ verfügbar ist.